ERWERB DES BAUERWARTUNGSLANDES
Alle zur Erschließung und für die Baulandschaffung nötigen Grundstücke werden erworben oder zum Teil dinglich gesichert.
BESTEHENDE BEBAUNUNGSPLÄNE ODER ENTWICKLUNG DER NEUEN GENEHMIGUNGEN
Wir steuern und übernehmen sämtliche Planungen, Gutachten und Gebühren im Rahmen der Genehmigungsphasen.
ERSCHLIESSUNGSVERTRAG MIT GEMEINDE
Der Durchführungsvertrag (bei größeren Erschließungsmaßnahmen) stellt den Übergang von der Genehmigung zum Realisierungsbeginn dar.
ERSCHLIESSUNG DES SIEDLUNGSGEBIETES INKL. ALLER MEDIEN, STRASSEN, STRASSENBELEUCHTUNG, GRÜNORDNERISCHE MASSNAHMEN
Wir steuern und übernehmen sämtliche mit der Erschließung zusammenhängenden Kosten.
UNSERE KÄUFER ERWERBEN EIN VOLL ERSCHLOSSNES BAUGRUNDSTÜCK MIT BAURECHT
voll erschlossene Baugrundstücke, provisionsfrei, Medien im Grundstück vorverlegt, keine Kopplung zum Hausbau notwendig, Grundstücke sind amtlich vermessen und im Grundbuch gebildet.
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